Ein Unternehmen in Frankreich anzumelden ist der einfache Teil. Wo ausländische Unternehmen tatsächlich straucheln, ist das Arbeitsrecht — die Anmeldungen, Versicherungen, Tarifregeln und Schwellenwerte, die ab dem ersten Arbeitnehmer auf französischem Boden gelten.
Dies ist die praktische Checkliste, die Sie vor und während der Niederlassung abarbeiten sollten. Sie setzt voraus, dass Sie Ihren Weg bereits gewählt haben (Registrierung als ausländischer Arbeitgeber, Employer of Record oder französische Einheit — siehe unseren Leitfaden zum Einstellen in Frankreich).
Die Checkliste, Schritt für Schritt
1. Als Arbeitgeber anmelden
Mit einer französischen Einheit erhalten Sie eine SIRET und melden sich bei der URSSAF an. Ohne Einheit melden Sie sich beim URSSAF-Dienst für ausländische Firmen an. Erst das ermöglicht eine konforme Lohnabrechnung und die Zahlung der Sozialbeiträge.
2. Den einschlägigen Tarifvertrag bestimmen (convention collective)
Das ist Schritt null, kein Detail. Fast jede Tätigkeit in Frankreich fällt unter eine convention collective (über den IDCC-Code identifiziert), die Mindestlohn-Raster, Einstufungen, Kündigungsfristen, Probezeit und Leistungen festlegt — oft günstiger als das Gesetzbuch. Nur das Gesetzbuch anzuwenden ist der klassische Fehler ausländischer Arbeitgeber.
3. Konforme Lohnabrechnung einrichten
Französische Lohnabrechnungen (bulletins de paie) sind stark reguliert. Rechnen Sie mit Arbeitgeberbeiträgen von rund 40–45% zusätzlich zum Bruttolohn und monatlicher Meldung (DSN).
4. Pflichtversicherungen abschließen
- Zusatzkrankenversicherung (mutuelle) — arbeitgeberfinanziert, seit 2016 Pflicht.
- Todesfall-/Invaliditätsschutz (prévoyance) — Pflicht für Führungskräfte (cadres).
- Arbeitsmedizin (médecine du travail) — Anmeldung bei einem Dienst ist obligatorisch.
- Arbeitsunfallschutz (AT/MP) — über einen spezifischen Beitrag finanziert.
5. Konforme Arbeitsverträge aufsetzen
Auf Französisch, im Einklang mit der convention collective. Befristete (CDD) und Teilzeitverträge müssen schriftlich sein. Übertragen Sie keine ausländische Vorlage — im Ausland gültige Klauseln (weite Wettbewerbsverbote, „at-will”) sind hier nichtig oder gefährlich.
6. Voranmeldung einreichen (DPAE)
Vor dem ersten Arbeitstag jedes Mitarbeiters, bei der URSSAF. Eine versäumte DPAE macht aus einer Formalität eine ernste Haftung.
7. Arbeitszeit regeln
Die gesetzliche Woche beträgt 35 Stunden; Überstunden und das Tagespauschalen-Modell für Führungskräfte (forfait jours) sind streng geregelt, und der forfait jours setzt einen gültigen Tarifvertrag voraus.
Die Schwellenwerte, die Ihre Pflichten ändern
Die französischen Pflichten wachsen mit der Belegschaft. Die wichtigsten:
- 11 Mitarbeiter → Sie müssen Wahlen für einen Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) organisieren, das obligatorische Vertretungsorgan.
- 50 Mitarbeiter → eine Betriebsordnung (règlement intérieur) wird Pflicht, der CSE erhält erweiterte wirtschaftliche Konsultationsrechte, und Gewinnbeteiligungsregeln greifen.
Diese Schwellen ohne Vorbereitung zu überschreiten ist eine häufige und teure Überraschung.
Nicht vergessen
- Obligatorische Aushänge und HR-Datenschutz (RGPD).
- Entsende-Formalitäten bei Abordnung nach Frankreich (SIPSI-Meldung).
- Ein französischsprachiger Ansprechpartner — Verwaltung und Mitarbeiter korrespondieren auf Französisch.
Häufige Fehler bei der Niederlassung
- Die Gesellschaft anmelden, aber die Arbeitgeber-Anmeldungen übersehen (URSSAF, Arbeitsmedizin).
- Den Tarifvertrag überspringen — vom ersten Tag an unterbezahlen und unterschützen.
- Schwellenwerte ignorieren — die CSE-Pflicht bei 11 Mitarbeitern zu spät entdecken.
- Die realen Arbeitskosten unterschätzen — die ~40–45% Beiträge und Pflichtleistungen verändern den Business Case.
Häufige Fragen
Brauche ich eine französische Einheit, um in Frankreich zu beschäftigen? Nein — Registrierung als ausländischer Arbeitgeber bei der URSSAF genügt. Eine Einheit lohnt sich für Wachstum und Kundenkontakt.
Ab wann muss ich einen CSE einrichten? Ab 11 Mitarbeitern über 12 aufeinanderfolgende Monate.
Ab wann ist eine Betriebsordnung Pflicht? Ab 50 Mitarbeitern.
Legen Sie das Fundament richtig — sprechen Sie mit einem französischen Arbeitsrechtler
Eine Niederlassung in Frankreich ist kein Formularausfüllen, sondern eine Abfolge arbeitsrechtlicher Entscheidungen, die sich aufsummieren. Struktur, Tarifvertrag und Schwellenwerte von Anfang an richtig zu setzen ist weit günstiger als spätere Nachbesserung.
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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zum französischen Arbeitsrecht (Stand 2026), keine Rechtsberatung im Einzelfall.