DAIRIA Law -- Ihre Kanzlei in Lyon

Ihr Anwalt für französisches Arbeitsrecht

Sie sind ein deutsches Unternehmen mit einer Niederlassung in Frankreich? DAIRIA Law begleitet Sie umfassend im französischen Arbeitsrecht -- von der Einstellung bis zur Kündigung, von der Betriebsratseinrichtung bis zur Entsendung von Arbeitnehmern.

Warum Sie einen Spezialisten für französisches Arbeitsrecht benötigen

Das französische Arbeitsrecht unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede, die Sie kennen müssen.

1

Kein «At-Will»-Kündigungsrecht

Anders als in vielen Rechtsordnungen ist eine Kündigung in Frankreich nur aus einem «cause réelle et sérieuse» (triftiger und ernsthafter Grund) zulässig. Das Verfahren ist streng formalisiert und wesentlich komplexer als der deutsche Kündigungsschutz nach dem KSchG.

2

35-Stunden-Woche als gesetzliche Norm

Frankreich hat eine gesetzliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Überstunden unterliegen strengen Regelungen mit Zuschlägen. Das unterscheidet sich erheblich von der deutschen Praxis mit tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen.

3

CSE statt Betriebsrat

Ab 11 Mitarbeitern ist die Einrichtung eines CSE (Comité Social et Économique) Pflicht. Der CSE hat andere Befugnisse als der deutsche Betriebsrat, insbesondere bei der Mitbestimmung, und das Wahlverfahren folgt eigenen Regeln.

4

Komplexes Kündigungsverfahren

Jede Kündigung erfordert ein Vorgespräch (entretien préalable), Einhaltung strenger Fristen und eine ausführliche schriftliche Begründung. Formfehler können zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen -- weit über das hinaus, was in Deutschland üblich ist.

5

Entsendung nach Frankreich

Die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich (détachement) unterliegt strengen EU- und französischen Vorschriften. Meldepflichten, Mindestlohn, Arbeitszeitregelungen und die Benennung eines Vertreters in Frankreich müssen eingehalten werden.

Unsere Leistungen für deutsche Unternehmen

Maßgeschneiderte arbeitsrechtliche Beratung für Ihr Frankreich-Geschäft.

Arbeitsverträge und Einstellungen

Erstellung und Prüfung französischer Arbeitsverträge (CDI, CDD), Gestaltung von Vergütungspaketen unter Berücksichtigung der hohen Sozialabgaben (über 45 % Arbeitgeberanteil), Beratung zu Probezeiten und Wettbewerbsverboten.

Betriebsverfassung und CSE

Beratung zur Einrichtung und Verwaltung des CSE (Comité Social et Économique), Begleitung bei Wahlen, Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Umgang mit der französischen Arbeitnehmervertretung -- mit Verständnis für die deutsche Mitbestimmungskultur.

Kündigungen und Rechtsstreitigkeiten

Begleitung bei individuellen und betriebsbedingten Kündigungen, Aufhebungsverträge (rupture conventionnelle), Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Conseil de Prud'hommes) und Verhandlung von Abfindungen.

Entsendung und internationaler Einsatz

Beratung zur Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Frankreich (détachement), Einhaltung der EU-Entsenderichtlinie, Meldepflichten bei der Inspection du travail, Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige und grenzüberschreitende Sozialversicherungsfragen.

DAIRIA AI

Ihre KI-gestützte Rechtsassistenz -- auf Deutsch

DAIRIA AI ist unsere proprietäre künstliche Intelligenz, spezialisiert auf französisches Arbeitsrecht. Sie spricht fließend Deutsch und ermöglicht Ihnen den direkten Zugang zu arbeitsrechtlichem Fachwissen -- in Ihrer Sprache, rund um die Uhr.

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  • Basierend auf dem aktuellen französischen Code du travail und der Rechtsprechung
  • Erklärungen, die die Unterschiede zum deutschen Recht berücksichtigen
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  • Unbegrenzter Zugang
  • Muttersprachliches Deutsch
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