Majorierungen und Strafen URSSAF: 5 % + 0,2 % pro Monat, Fehlerrecht und Nachsicht
Auf der Rechnung einer Nachprüfung sind die Majorierungen der verhandelbarste Teil. Man fokussiert sich auf die Beiträge; jedoch wird oft bei den Majorierungen am meisten gespart. Ziel: ihren Betrag systematisch zu reduzieren, um die Gesamtkosten zu senken.
Dieser Artikel ist Teil des Dossiers Kontrolle URSSAF: der Arbeitgeberleitfaden. Zu vergleichen mit: Verhandlungen mit der URSSAF.
Wie werden die Majorierungen berechnet?
Das allgemeine System (Art. R.243-18 CSS) kombiniert:
- eine initiale Majorierung von 5 % der geschuldeten Beiträge;
- eine zusätzliche Majorierung von 0,2 % pro Monat (oder Teilmonat).
Achtung: Wenn die Kontrolle mehrere Jahre betrifft, stellen die zusätzlichen Majorierungen erhebliche Kostenpunkte dar, die sich summieren.
Das Recht auf Fehler: mögliche Befreiung
Das Recht auf Fehler kommt dem redlichen Beitragszahler zugute, der nachbessert. DAIRIA-Rat: Dokumentieren Sie stets das gute Glauben und das Fehlen von Vorstrafen — dies ist der Schlüssel zur Befreiung oder Reduzierung. Achtung: die Modulation findet keine Anwendung im Falle von Schwarzarbeit.
Die nachsichtige Behebung der Majorierungen
Die Nachsicht (Art. R.243-20 CSS) kann grundsätzlich nach Zahlung der Hauptbeiträge beantragt werden. DAIRIA-Strategie: Dokumentieren Sie den Antrag sorgfältig (Begründung, Nachweise für das gute Glauben, Kontext). Ein gut begründeter Antrag wird selten in vollem Umfang abgelehnt.
⚠️ Prozedurhinweis: Ein Antrag auf Nachsicht der Majorierungen stellt keine Anrufung der CRA dar. Führen Sie beide Verfahren durch gesonderte Schreiben aus (siehe die Mahnung).
Majorierungen bei illegaler Arbeit
Im Falle illegaler Arbeit (Art. L.243-7-7 CSS) sind die Majorierungen erheblich erhöht (erhöhter Basissatz, erschwerende Umstände, Wiederholung). Die Verteidigung muss dann zwischen schneller Zahlung und Anfechtung je nach Festigkeit der Akte abwägen.
Die 6 Fallstricke, die zu vermeiden sind
- das Recht auf Fehler ignorieren;
- zu spät zahlen (die Majorierungen laufen);
- keine Nachsicht beantragen;
- den Verjährungsanspruch vergessen (Art. L.244-3 CSS);
- den Grundsatz anfechten, wenn dieser schwach ist;
- sich an die falsche zuständige Stelle wenden.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden die Majorierungen berechnet? 5 % initial + 0,2 %/Monat (Art. R.243-18 CSS).
Kann man eine Nachsicht erhalten? Ja, motivierte nachsichtige Behebung, besonders bei gutem Glauben.
Gilt das Recht auf Fehler? Ja, für redliche Beitragszahler — außer bei Schwarzarbeit.
Verfasst und überwacht von Guillemette Watine, Anwältin, ehemalige Inspektorin für Streitsachen der URSSAF, Verantwortliche für den URSSAF-Bereich von DAIRIA Avocats.
Nächster Schritt → Verhandeln mit der URSSAF: Vergleich, Zahlungsplan und Nachsicht